Härtefonds
im Lastenausgleich mögliche Leistungsregelung für Geschädigte, die nicht unter die sonst geltenden Anforderungen des Lastenausgleichsgesetzes fallen.
im Lastenausgleich mögliche Leistungsregelung für Geschädigte, die nicht unter die sonst geltenden Anforderungen des Lastenausgleichsgesetzes fallen.