Handelsbräuche
die im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten geltenden Gepflogenheiten; sie müssen gemäß § 346 HGB unter Kaufleuten berücksichtigt werden.
Auch: Geschäfts(ge)bräuche, ; Usancen
die im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten geltenden Gepflogenheiten; sie müssen gemäß § 346 HGB unter Kaufleuten berücksichtigt werden.
Auch: Geschäfts(ge)bräuche, ; Usancen