Handelssachen
Klagen, für die besondere Kammern des Landgerichts, die Kammern für Handelssachen , zuständig sind. Die Klagen betreffen u. a.: Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft; Ansprüche aus einem Wechsel , Scheck oder aus kaufmännischen Orderpapieren ; Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma , den Schutz von Marken , Mustern und Modellen ; Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs u. a.
In Österreich werden streitige Handelssachen von speziellen Handelsgerichten oder von den mit der Handelsgerichtsbarkeit befassten Zivilgerichten bearbeitet. Eigene Handelsgerichte bestehen in Wien. – In den schweizerischen Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich gibt es für streitige Handelssachen besondere Handelsgerichte.