Lexikon
Handelssachen
Klagen, für die besondere Kammern des Landgerichts, die Kammern für Handelssachen, zuständig sind. Die Klagen betreffen u. a.: Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft; Ansprüche aus einem Wechsel, Scheck oder aus kaufmännischen Orderpapieren; Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma, den Schutz von Marken, Mustern und Modellen; Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs u. a.
In Österreich werden streitige Handelssachen von speziellen Handelsgerichten oder von den mit der Handelsgerichtsbarkeit befassten Zivilgerichten bearbeitet. Eigene Handelsgerichte bestehen in Wien. – In den schweizerischen Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich gibt es für streitige Handelssachen besondere Handelsgerichte.
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