Handlungsfähigkeit
die rechtliche Fähigkeit, rechtlich erhebliche Handlungen vorzunehmen; sie umfasst die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit.
die rechtliche Fähigkeit, rechtlich erhebliche Handlungen vorzunehmen; sie umfasst die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit.