Handschlag
das Händeschütteln (sich die Hand geben) von Partnern eines Rechtsgeschäfts oder zwischen Dienstvorgesetzten und Untergebenen zur Bekräftigung oder zur besonderen Verpflichtung.
das Händeschütteln (sich die Hand geben) von Partnern eines Rechtsgeschäfts oder zwischen Dienstvorgesetzten und Untergebenen zur Bekräftigung oder zur besonderen Verpflichtung.