Handstreich
durch Überraschung wirkende Kampfhandlung zur Inbesitznahme eines Objekts, Geländeabschnitts u. Ä., das für den weiteren Kampfverlauf von entscheidender Bedeutung sein kann.
durch Überraschung wirkende Kampfhandlung zur Inbesitznahme eines Objekts, Geländeabschnitts u. Ä., das für den weiteren Kampfverlauf von entscheidender Bedeutung sein kann.