HHauptangeklagte(r)WahrigHaupt|an|ge|klag|te(r) 〈f. 30 (m. 29); Rechtsw.〉 Person, gegen die die meisten Anklagepunkte eines mehrere Angeklagte betreffenden Gerichtsverfahrens gerichtet sindQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon