Lexikon

Hauptintervention

Einmischungsklage
im Zivilprozessrecht die Klage eines Dritten gegen die beiden Parteien eines anhängigen Rechtsstreits, mit der der Dritte die Sache oder das Recht, worüber im Erstprozess gestritten wird, für sich beansprucht (§ 64 ZPO). Zur Entscheidung über die Hauptintervention ist das Gericht zuständig, bei dem der Erstprozess in 1. Instanz anhängig ist bzw. war. In
Österreich
ist die Hauptintervention in § 16 ZPO und §§ 94 f. der Jurisdiktionsnorm von 1896 geregelt.
Schweiz:
Auch die Zivilprozessordnungen der meisten Kantone kennen die Hauptintervention.
Orcas
Wissenschaft

Matriarchinnen und ihre Familien

Orcas leben in Familien, befreundeten Familiengruppen und Clans. Der Kopf einer Familie ist ein älteres Weibchen. Vor rund 50 Jahren begannen Biologen rund um Vancouver Island mit der systematischen Erforschung der Orcas. von BETTINA WURCHE Wie Schwerter ragen die Rückenflossen der Orcas empor, ihre schwarz glänzenden Rücken...

Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

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