Hauptmangel
ein gesundheitlicher Fehler bei Haustieren, für den der Verkäufer nach früherer Regelung haften musste, wenn er sich innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist, der Gewährfrist , zeigte. Für die Feststellung eines Hauptmangels war die Heranziehung eines Tierarztes geboten. Die eigenständige Mängelhaftung beim Viehkauf ist mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes entfallen.