Hausgut
ursprünglich der Besitz des Landadels ( Stammgut ), später des im Territorialstaat regierenden Fürstenhauses ( Hausmacht ); in jüngster Zeit in Familiengut verwandelt und reduziert.
ursprünglich der Besitz des Landadels ( Stammgut ), später des im Territorialstaat regierenden Fürstenhauses ( Hausmacht ); in jüngster Zeit in Familiengut verwandelt und reduziert.