Haushaltsplan
die Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Staat, Länder, Gemeinden) für ein oder zwei Haushaltsjahre ( Haushaltsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember). Der Haushaltsplan (Solletat) ist der Voranschlag für die kommende Finanzperiode; die Haushaltsrechnung (Istetat) enthält die tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben. Der Haushaltsplan ist in Einzelpläne (für die einzelnen Ministerien) gegliedert, die Einzelpläne in Kapitel und diese wieder in Titel , die die Beträge für die einzelnen Einnahmen und Ausgaben ausweisen. Werden nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament noch zusätzliche Mittel benötigt, so ist ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich.
Auch: Etat, ; Budget