Heerschild
im frühen Mittelalter das Recht, Vasallen aufzubieten und zu befehligen; seit dem 13. Jahrhundert in den Rechtsbüchern allgemein als Lehnsordnung . Der Heerschild war von Bedeutung für die aktive und passive Lehnsfähigkeit: Man durfte nur Lehen von einem Angehörigen eines höheren Heerschilds (Ranges) annehmen, wollte man nicht seinen eigenen Rang mindern.
Auch: lateinisch clipeus militaris