Heiliger Syn ọ d

von Zar Peter dem Großen 1721 nach Aufhebung des Patriarchats in der russisch-orthodoxen Kirche eingerichtetes Leitungsorgan, bestehend aus Bischöfen und einem staatlichen Oberprokurator. Durch Wiedereinführung des Patriarchats 1917 fiel der Heilige Synod in dieser Rechtsform fort.