Heiligsprechung
das endgültige Urteil des Papstes über die Heiligkeit eines Verstorbenen und seine Aufnahme in das Verzeichnis (canon) der Heiligen, die seine Verehrung erlaubt. Voraussetzung ist die Seligsprechung . Für die Selig- und Heiligsprechungen ist eine eigene Kurienkongregation zuständig.
Auch: Kanonisation