Heimat

der geographisch einheitlich erlebte Raum (Landschaft, Siedlungsform), mit dem sich der Mensch durch Geburt, Tradition und Lebensweise besonders verbunden fühlt, in dem seine Persönlichkeit maßgeblich geprägt wurde und seine ersten entscheidenden sozialen Beziehungen zustande kamen. Die Heimat erfährt regelmäßig in Zeiten persönlicher und sozialer Krisen eine Aufwertung bei gleichzeitiger partieller Ablehnung von Lebensformen der industriellen Massengesellschaft. Eine rechtliche Relevanz des Begriffs Heimat zeigt sich im Verfassungsrecht, Artikel 3 GG, der die Diskriminierung wegen Heimat und Herkunft verbietet, und in zahlreichen Regeln des allgemeinen Völker- und Menschenrechts (Verbot der Massenausweisung von Fremden, freie Entscheidung bei Umsiedlungsaktionen und Selbstbestimmungsrecht, Deportationsverbot u. a.).