Hierarch i e

die nach Rangstufen gegliederte Gesamtheit der geistlichen Stände. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet die Weihehierarchie und die Jurisdiktionshierarchie (Leitungshierarchie). Erstere wird durch die Weihen empfangen und befähigt zur Spendung der Sakramente; hierzu gehören Bischof, Priester und Diakon. Die Leitungsgewalt wird durch kirchliche Sendung ( Missio canonica ) verliehen. Sie beruht auf dem Primat des Papstes und dem Amt des Bischofs.

Die evangelische Kirche kennt nur ein einziges geistliches Amt; das schließt eine Hierarchie aus. Superintendent, Propst, Dekan, Bischof sind Pfarrer mit besonderem kirchenleitendem Aufgabenkreis.