höhere Gewalt
ein unverschuldeter und unabwendbarer Zufall (z. B. Naturereignisse, plötzliche erhebliche Erkrankung); begründet Haftungsausschluss z. B. bei der Gastwirts- und Eisenbahnhaftung, hemmt die Verjährung und berechtigt insbesondere bei Notfristen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Auch: vis major