Höherversicherung

bis Ende 1991 eine freiwillige zusätzliche Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung , um eine höhere Rente zu erhalten; 1992 für Neuversicherungen geschlossen. Der Rentenanteil aus der Höherversicherung wird nicht der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Voraussetzung für die Höherversicherung war, dass bereits ein Pflichtbeitrag oder freiwilliger Versicherungsbeitrag entrichtet ist.