Hörgeschädigtenpädagogik
Teil der Behindertenpädagogik, befasst sich mit der Unterweisung Schwerhöriger und Gehörloser, so dass diese sich verständigen und am sozialen Leben teilnehmen können. Dazu zählen der meist in Sonderschulen erteilte Unterricht von Gebärden (z. B. deutsche Gebärdensprache und lautsprachbegleitende Gebärden), die Einführung in die Technik des Mund-Ablesens sowie die Hörerziehung und das Erlernen der Lautartikulation. Letztere haben die Kommunikation in „normaler“ Sprache zum Ziel. Die Schwerpunkte der Hörgeschädigtenpädagogik sind je nach Land und Lehrtradition sehr unterschiedlich. Für Taubblinde gibt es eine spezielle Form der Verständigung, die durch genau definierte Berührungsformen vermittelt wird, so das phonembestimmte und das graphembestimmte Manualsystem (Fingeralphabet). Die ersten Taubstummenanstalten in Europa entstanden Ende des 18. Jahrhunderts. – Der Deutsche Schwerhörigenbund schätzt die Zahl der hörgeschädigten Menschen in Deutschland auf rund 14 Mio.