Hohe Kommission
bis 1954 die von den Hohen Kommissaren ( High Commissioner ) der USA, Großbritanniens und Frankreichs bei der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland gebildete Einrichtung der Alliierten zur Kontrolle Deutschlands (mit Parallelentwicklung im sowjetisch besetzten Gebiet). Die Hohe Kommission hatte eine beschränkte Rechtsetzungsbefugnis und konnte Vorbehalte gegen die deutsche Gesetzgebung geltend machen. Sie löste den Alliierten Kontrollrat ab, doch war ihr Wirkungsbereich auf die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) beschränkt.
Auch: Alliierte Hohe Kommission