Hoheitszeichen

Symbole der Staatshoheit, z. B. Fahnen und Wappen ; Flagge . – Die öffentliche Verunglimpfung inländischer Hoheitszeichen wird in Deutschland nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft (ähnlich in Österreich nach § 248 StGB und in der Schweiz nach Art. 270 StGB). Ausländische Hoheitszeichen sind in Deutschland durch § 104 StGB, in Österreich durch § 317 StGB und in der Schweiz durch Art. 298 StGB geschützt.