Huldigung
im Lehnsrecht das Treuegelöbnis (besonders der Stände) gegenüber einem neuen Herrscher; im modernen Staat vom Eid auf den Monarchen oder auf die Verfassung abgelöst.
im Lehnsrecht das Treuegelöbnis (besonders der Stände) gegenüber einem neuen Herrscher; im modernen Staat vom Eid auf den Monarchen oder auf die Verfassung abgelöst.