Hum ạ nae V ị tae
Enzyklika Papst Pauls VI. „über die rechte Ordnung und Weitergabe des menschlichen Lebens“ vom 25. 7. 1968. Darin wird die aktive Empfängnisverhütung als Sünde bezeichnet; erlaubt sind nur Methoden der Zeitwahl, nicht aber mechanische, chemische oder pharmazeutische Hilfsmittel.