IImmissionsgrenzwertWahrigIm|mis|si|ons|grenz|wert 〈m. 1; Ökol.〉 behördlich festgelegter Grenzwert, bis zu dem luftfremde od. gesundheitsschädliche Stoffe in die Atmosphäre abgeleitet werden dürfenQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon