Immunit ạ̈ t
die früher insbesondere von der katholischen Kirche beanspruchte Befreiung kirchlicher Personen, Orte und Güter von öffentlichen Diensten, Leistungen und Lasten, die mit dem geistlichen Stand unvereinbar sind; in Deutschland heute noch anerkannt als persönliche Immunität der Geistlichen beider Konfessionen von Wehrdienst, öffentlichen Ämtern, Schöffen- und Geschworenendienst und von Vormundschaft.