Ind ẹ ntgeschäft
überseeisches Warengeschäft, bei dem ein Lieferant den Vertrag erst dann als bindend ansieht, wenn er selbst zu angemessenen Bedingungen einkaufen kann.
überseeisches Warengeschäft, bei dem ein Lieferant den Vertrag erst dann als bindend ansieht, wenn er selbst zu angemessenen Bedingungen einkaufen kann.