Inhaberpapiere

Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie haben eine hohe Umlauffähigkeit, da sie rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt werden: Die in der Urkunde verbrieften Rechte werden durch formlose Einigung und Papierübergabe übertragen. Inhaberpapiere sind z. B.: Inhaberschuldverschreibungen, Lotterielose, Inhaberschecks ( Scheck ), Zins- und Gewinnanteilscheine (schuldrechtliche Inhaberpapiere) und Inhaberaktien (mitgliedschaftsrechtliche Inhaberpapiere) . Gegenbegriffe: Orderpapiere , Rektapapiere .