Inquisiti ọ nsprozess
ein im Mittelalter entwickeltes Strafverfahren, bei dem der Richter von sich aus das Verfahren aufgreift, Verhaftungen und Vernehmungen durchführt und verurteilt; Gegensatz: Anklageprinzip .
ein im Mittelalter entwickeltes Strafverfahren, bei dem der Richter von sich aus das Verfahren aufgreift, Verhaftungen und Vernehmungen durchführt und verurteilt; Gegensatz: Anklageprinzip .