Insolv ẹ nzforderung
der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner begründete persönliche (nicht dingliche) Anspruch eines Insolvenzgläubigers.
der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner begründete persönliche (nicht dingliche) Anspruch eines Insolvenzgläubigers.