I

Inspizient

Wahrig

♦ In|spi|zi|ent 〈m. 16〉 1 Aufsichtsführender (bes. bei Behörden) 2 〈Theat.; Film; TV; Funkw.〉 Mitarbeiter, der für den reibungslosen Ablauf der Aufführung sorgt [<lat. inspiciens ”hineinsehend“, Part. Präs. von inspicere ”hineinsehen, besichtigen, untersuchen“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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