I

Instanz

Wahrig

♦ In|stanz 〈f. 20; Abk.: Inst.〉 1 zuständige Behörde 2 〈Rechtsw.〉 zuständige Stufe des gerichtl. Verfahrens ● eine Sache in erster, zweiter ~ entscheiden, verhandeln 〈Rechtsw.〉; er will sich an die höhere, letzte, nächste ~ wenden [<lat. instantia ”unmittelbares Bevorstehen“, dann in der Rechtsspr. ”Verfolgung einer Gerichtssache“, dann ”zuständige Stelle, vor der man sein Begehren zu Gehör bringt“]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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