I

Instrumentarium

Wahrig

♦ In|stru|men|ta|ri|um 〈n.; –s, –ri|en〉 Sy Instrumentar 1 alle zu einem bestimmten Zweck od. einer bestimmten (wissenschaftlichen) Tätigkeit benötigten Instrumente 2 〈Mus.〉 Gesamtbestand der verwendeten Musikinstrumente, z. B. einer Epoche [→ Instrument ]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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