Interkommuni ọ n

die Abendmahlsgemeinschaft zwischen organisatorisch und bekenntnismäßig getrennten Konfessionskirchen; im Weltrat der Kirchen als Mittel zur Einigung gefördert und weithin als „offene Kommunion“ praktiziert. Die römisch-katholische Kirche untersagt den Gläubigen die Teilnahme am Abendmahl der reformatorischen Kirchen. Für die Katholiken besteht Interkommunion mit allen unierten Riten.