internation ạ les Steuerrecht
ein Gebiet des Steuerrechts, das i. e. S. die steuerlich relevanten Normen des nicht kodifizierten völkerrechtl. Gewohnheitsrechts sowie vor allem das in zweiseitigen oder multilateralen Doppelbesteuerungsabkommen u. in anderen zwischenstaatl. Abkommen steuerl. Charakters niedergelegte Recht umfasst; i w. S. wird zum internationalen Steuerrecht häufig auch das nationale Außensteuerrecht gezählt. Gegenstand des internationalen Steuerrechts ist die Abgrenzung der nationalen Steuerhoheiten gegeneinander, wobei zwei nicht immer miteinander harmonisierende Zielsetzungen verfolgt werden: Einerseits gilt es, aus der Überschneidung von Steueransprüchen zweier oder mehrerer Staaten herrührende Doppelbelastungen zu vermeiden oder zu mildern; andererseits soll steuerlich bedingten Einkommens- u. Vermögensverlagerungen (Steuerflucht) entgegengewirkt werden, wie sie stets dann auftreten, wenn die einzelnen Staaten ihre nationale Steuergewalt jeweils auf inländ. Sachverhalte beschränken u. wenn dabei Unterschiede im Steuerbelastungsniveau bestehen.