internationales Strafrecht

die Vorschriften über den Geltungsbereich inländischer Strafbestimmungen in Bezug auf Straftaten, die durch ihren Täter, ihren Tatort oder das verletzte Rechtsgut Beziehungen zum Ausland aufweisen; in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in §§ 3 – 7, 51, 91 StGB.