internationales Zivilprozessrecht
die Gesamtheit der zivilprozessualen Vorschriften, die sich hauptsächlich mit der internationalen Zuständigkeit , mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und mit Sonderregeln für ausländische Beteiligte befassen (z. B. Armenrecht, Prozesskostenvorschuss).
Auch: Abkürzung IZPR