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Interpellatin

[
lateinisch
]
von einer bestimmten Mindestzahl von Abgeordneten eines Parlaments an die Regierung gerichtetes förmliches Ersuchen um Auskunft über eine bestimmte Angelegenheit oder über Maßnahmen der Regierung. Das Parlament hat einen Anspruch auf Auskunftserteilung (Interpellationsrecht).

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