I

Interventionsklage

Wahrig

In|ter|ven|ti|ons|kla|ge 〈[–vn–] f. 19; Rechtsw.〉 Klage eines Dritten, dessen Sachen gepfändet wurden, gegen den Gläubiger in der Zwangsvollstreckung, um die Unzulässigkeit der Vollstreckung geltend zu machen; Sy Widerspruchsklage

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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