I ụ dex
Richter im römischen Zivilprozess; teilte sich die Prozessführung vorwiegend mit dem Prätor, der den 1. formalen Prozessabschnitt leitete, während der Iudex den 2. Abschnitt mit der eigentlichen Sachentscheidung abschloss.
Richter im römischen Zivilprozess; teilte sich die Prozessführung vorwiegend mit dem Prätor, der den 1. formalen Prozessabschnitt leitete, während der Iudex den 2. Abschnitt mit der eigentlichen Sachentscheidung abschloss.