Jagdberechtigung

Berechtigung zur Ausübung der Jagd; in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitz-Fläche (Jagd) gebunden. Jagdberechtigt ist nur der Eigentümer oder Pächter von (je nach Länderregelung) mehr als 75 ha, 115 ha oder 150 ha zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk) . Besitzer kleinerer Flächen können sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen (Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd; sie muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 150 ha, in Österreich mindestens 115 ha zusammenhängender Fläche umfassen, im Land Salzburg mindestens 300 ha).

Auch: Jagdausübungsberechtigung