Job ẹ ljahr
50. Jahr nach sieben mal sieben (Sabbat-) Jahren, in dem nach Levitikus 25,8 ff. eine Sklavenfreilassung sowie ein Schuldenerlass ausgerufen werden sollten.
Auch: Jubeljahr, ; Erlassjahr
50. Jahr nach sieben mal sieben (Sabbat-) Jahren, in dem nach Levitikus 25,8 ff. eine Sklavenfreilassung sowie ein Schuldenerlass ausgerufen werden sollten.
Auch: Jubeljahr, ; Erlassjahr