Jugendarrest

Zuchtmittel des Jugendstrafrechts , besteht als Freiheitsentziehung in den Formen Freizeitarrest (am Wochenende), Kurzarrest (2 – 6 Tage) und Dauerarrest (1 – 4 Wochen). Der Jugendarrest soll vor Augen führen, dass man für Unrecht einzustehen hat.