Jugendschutz

Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren. Schwerpunkte sind: Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe , Jugendarbeitsschutz. Regelungen finden sich im Jugendschutzgesetz vom 23. 7. 2002, z. B. Abgabe von Filmen oder Computerspielen, Aufenthalt in Gaststätten, Spielhallen, bei öffentlichen Tanz- und Filmveranstaltungen, Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke, ferner im Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006 und im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. 4. 1976. – In Österreich ähnlich geregelt im Bundesgesetz vom 31. 3. 1959 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugendlichen gegen sittliche Gefährdung.