Jurisdikti ọ n
das Hirtenamt der Kirche. Neben die Weihegewalt tritt die Jurisdiktionsgewalt, die dem Papst über die Gesamtkirche, den Bischöfen über die Diözese zukommt; die Pfarrer haben an ihr teil, ohne im äußeren Rechtsstreit richterliche und Strafgewalt zu besitzen.