Jurisdikti ọ nsnorm
österreichisches Gesetz vom 1. 8. 1895, regelt die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; bestimmt den Instanzenzug.
österreichisches Gesetz vom 1. 8. 1895, regelt die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; bestimmt den Instanzenzug.