Jus a e quum
billiges Recht, das eine Rechtsfolge für den wechselnden Einzelfall herbeiführen soll; Gegensatz: Jus strictum , strenges Recht.
billiges Recht, das eine Rechtsfolge für den wechselnden Einzelfall herbeiführen soll; Gegensatz: Jus strictum , strenges Recht.