Juss ị v
Modus des Verbs, der keinen direkten Imperativ darstellt, jedoch die sichere Erwartung einer Handlung zum Ausdruck bringt, z. B. „er möge sich beeilen“.
Modus des Verbs, der keinen direkten Imperativ darstellt, jedoch die sichere Erwartung einer Handlung zum Ausdruck bringt, z. B. „er möge sich beeilen“.