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1397 – 1523 die Union der drei nordischen Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen, in Kalmar begründet durch Königin Margarete I. Innerhalb der Union sollte laut Vertrag der dänische König gemeinsamer Herrscher sein, darüber hinaus sollten die drei Staaten durch gemeinsame Außenpolitik verbunden sein; doch sollte jedes Reich seine innere Selbständigkeit, seine eigene Verwaltung und sein eigenes Recht behalten. Gefährdet wurde die Union unter dem Nachfolger Margaretes, König Erich VII. von Pommern (seit 1412), als dieser u. a. die Union in einen von Dänemark geführten Einheitsstaat umformen wollte. Wohl wurde in der Folgezeit die Union wiederhergestellt, doch kam es vor allem in der Zeit Christians I. und Christians II. zu schweren Auseinandersetzungen mit Schweden. Dem Widerstand des schwedischen Adels schlossen sich Bauern und Bürger an; nach dem Stockholmer Blutbad von 1520 zerbrach die dänisch-schwedische Union 1523 endgültig. Der Kampf der schwedischen Freiheitspartei unter Gustav Wasa richtete sich dabei zugleich auf politische und kirchliche Unabhängigkeit.