Kant ọ n
in der Schweiz einer der 26 Gliedstaaten ( Stände ) der Eidgenossenschaft; in Frankreich und Belgien der untere Verwaltungsbezirk des Arrondissements ; in Luxemburg der oberste Verwaltungsbezirk. – Die schweizerische Bundesverfassung bezeichnet in Art. 3 die Kantone als „souverän“. Die hauptsächlichen Zuständigkeiten der Kantone bestehen heute in den Bereichen von Schulwesen, Rechtspflege (Gerichtsbarkeit und Prozessrecht), Polizei, Gesundheitswesen, Sozialhilfe, Straßenbau und Gemeinderecht, aber auch in der Ausführung von Bundesgesetzen durch die kantonale Verwaltung.