Kar ẹ nzzeit
im Versicherungswesen eine gesetzliche oder vertragliche Frist, vor deren Ablauf nur eine begrenzte oder keine Leistungspflicht des Versicherers besteht; im Arbeitsrecht auch ein Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus einem Vertragsverhältnis mit einem Arbeitgeber (z. B. für einen ausgeschiedenen Handelsvertreter).